| Begriff | Erläuterung | |
| Annuitätendarlehen | Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie jeden Monat eine feste Rate an den Darlehensgeber, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil umfasst. Zu Beginn ist der Tilgungsanteil noch sehr gering. Durch die fortlaufende Tilgung sinkt allerdings der zu verzinsende Darlehensbetrag. Hierdurch sinkt allmählich der Zinsanteil („ersparte Zinsen“), während der Tilgungsanteil steigt. In der Endphase der Darlehensrückzahlung besteht die Rate dann fast ausschließlich aus dem Tilgungsanteil. Ihr Vorteil bei dieser Form der Rückzahlung ist eine hohe Planungssicherheit, da die Rate während der gesamten Zinsfestschreibung gleich bleibt. | |
| Anschlussfinanzierung | Ist ein Darlehen zum Ablauf der Sollzinsbindung nicht vollständig zurückgezahlt und soll die Restschuld weiter finanziert werden, so spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Wenn Sie das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufnehmen, handelt es sich um eine Prolongation. Wenn Sie die finanzierende Bank wechseln, spricht man von einer Umschuldung. | |
| Beleihungsauslauf | Das Verhältnis von Darlehenssumme und Beleihungswert der Immobilie, die als Sicherheit dient. Der Beleihungswert entspricht nicht zwangsläufig dem Kaufpreis der Immobilie - oft wird vom Darlehensgeber noch ein Sicherheitsabschlag abgezogen. | |
| Bereitstellungszinsen | Zinsen, die der Darlehensgeber ab einem gewissen Zeitpunkt nach Darlehenszusage für den bereitgestellten, aber noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag erhebt. Ob und in welcher Höhe Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen, ist abhängig vom jeweiligen Darlehensgeber. In der Regel beträgt der Bereitstellungszins aber 3 % p.a. bzw. 0,25 % pro Monat. | |
| Effektivzins | Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen bei Krediten die gesamten Kosten im Vorfeld genannt werden; relevante Vergleichsgröße ist hierbei der Effektivzins. Er enthält den Sollzins sowie alle weiteren preisbestimmenden Faktoren wie Gebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie Verrechnungstermine von Zins und Tilgung. Nicht enthalten sind hingegen beispielsweise Wertermittlungs- oder Kontoführungsgebühren. | |
| Erbbaurecht | Zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Grundlage ist der Erbbaurechtsvertrag, dieser wird in der Regel auf die Dauer von 99 Jahren geschlossen. Über die gesamte Nutzungsdauer wird ein im Voraus festgelegter Erbbauzins an den Grundstückseigentümer gezahlt. | |
| Forwarddarlehen | Das Forwarddarlehen ist ein Vorausdarlehen, mit dem Sie sich bereits im Voraus einen Zins für Ihre Anschlussfinanzierung sichern können. Diese Art von Darlehen bietet die Möglichkeit, sich bei steigenden Zinsen bereits vor Ablauf der Zinsfestschreibung einen günstigen Zins für die Zukunft zu sichern. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung wird als Forwardzeit bezeichnet. In diesem Zeitraum fallen keine Bereitstellungszinsen an. | |
| Grundschuld | Eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und dient in der Regel einem Gläubiger als Sicherheit gegenüber dem Eigentümer. Somit ist sie ein Pfandrecht an einer Immobilie. Da sie abstrakt ist, kann sie auch ohne eine bestehende Forderung im Grundbuch aufgeführt sein. | |
| Grundbuch | Das Grundbuch ist ein Register, das beim Amtsgericht geführt wird und in dem das Grundstück samt Eigentumsverhältnissen sowie eventueller Belastungen eingetragen sind. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat (z. B. der Käufer) kann das Grundbuch einsehen. | |
| Kombidarlehen | Dies ist in der Regel eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem (eventuell durch Riester geförderten) Bausparvertrag. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, löst der Darlehensnehmer damit das tilgungsfreie Darlehen ab. Diese Kredite werden in der Regel nur bis 72 oder 80 % des Kaufpreises vergeben. | |
| Nebenkosten | Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie beim Erwerb einer Immobilie auch die Nebenkosten berücksichtigen. Diese sind | |
| Sollzinsbindung (= Zinsfestschreibung) | Die Zeit, für die Sie den Sollzins vertraglich mit dem Darlehensgeber vereinbaren. Üblicherweise sind das fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Da die Zinssätze aktuell auf einem historisch niedrigen Niveau sind, ist eine möglichst lange Zinsfestschreibung vorteilhaft, denn so können Sie sich auf lange Sicht vor steigenden Zinsen schützen. Nach Ablauf einer Sollzinsbindung von zehn Jahren (Kündigungsmöglichkeit gemäß § 489 BGB), können Sie entweder mit Ihrem Darlehensgeber einen neuen Zinssatz verhandeln oder zu einem anderen Darlehensgeber wechseln, wenn dieser ein attraktiveres Angebot für Sie hat. | 0123-4 |
| Sondertilgung | Zusätzlich zu Ihrer regelmäßigen Tilgung können Sie auch außerplanmäßige Rückzahlungen machen. Die Höhe der möglichen Sondertilgung ist im Darlehensvertrag geregelt. Zum einen sind Sie so schneller schuldenfrei. Zum anderen ist es (zumindest bei einem Annuitätendarlehen) so, dass sich Ihre Restschuld, auf die Sie Zinsen zahlen, durch die Sondertilgung reduziert und sich hierdurch der Anteil der Tilgung in Ihrer monatlichen Rate erhöht. Das wiederum trägt insgesamt zur schnelleren Rückzahlung Ihres Darlehens bei. | 5678-9 |
Freitag, 7. Oktober 2011
Endlich Freitag!
Mein Gefühl zum Ende der Woche lässt sich so am besten zusammenfassen: Gottseidank ist Freitag! Die Arbeit ist erledigt. An den nächsten beiden Tagen kann ich mich auf die Dinge konzentrieren, die
mir im Leben wichtig sind und die mich glücklich machen.
Ausflüge habe ich für dieses Wochenende noch nicht geplant. Also werde ich wahrscheinlich am Samstag mit Freunden ein paar Pässe spielen und es mir dann zu Hause mit Kater Monki für den Rest des
Tages gemütlich machen. Erwähnte ich schon, wie sehr ich mich auf's Wochenende freue?
Mittwoch, 21. September 2011
Schnell mal 'ne Website bauen
Heute sprach mich ein Freund wegen meiner Website an. Sein Vater hat eine Arztpraxis und möchte sich seinen Patienten gerne im Internet vorstellen. Ob ich wüsste, wie man schnell und einfach eine
Website einrichtet, auch wenn man das zuvor noch nie gemacht hat?
Da ich solche Fragen immer häufiger bekomme: Ja, die Do-It-Yourself Homepage von 1&1 ist auch für Selbständige und kleine Firmen geeignet. Dieses Video von 1&1 erklärt das ganz gut.